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tiefenbacher.de-Bank- und Kapitalmarktrecht

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geralt (CC0), Pixabay

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahrzehnten Sparkassen, nationale und internationale Banken des genossenschaftlichen und privaten Sektors sowie sonstige Finanzdienstleister in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Neben der außergerichtlichen Durchsetzung bzw. gerichtlichen Titulierung und Beitreibung von Forderungen gegenüber Hauptschuldnern und Sicherheitengebern gestalten, überprüfen und verhandeln wir (Rahmen-)Finanzierungsverträge aller Art, sowohl national als auch international.

Unsere Beratungs- und Vertretungsleistungen im Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Durchsetzung bzw. Titulierung und Beitreibung von Forderungen gegenüber Hauptschuldnern und Sicherheitengebern
  • Beratung, Gestaltung und Überprüfung von Verträgen (z.B. Rahmenfinanzierungsverträge, Konsortialkreditvereinbarungen, Vertragsmuster aller Art)
  • Bankaufsichtsrecht
  • Beratung und Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen zu Töchter- und Beteiligungsgesellschaften
  • Ausgestaltung von Sicherheitsrechten
  • Verwertung von Sicherheiten
  • Betreibung von Zwangsversteigerungsmaßnahmen
  • Begleitung von Insolvenzverfahren, Durchsetzung der Rechte gegenüber der Insolvenzverwaltung, Vertretung in Gläubigerausschüssen
  • Vollstreckung im In- und Ausland
  • Koordination von internationaler Vertragsgestaltung und Rechtsverfolgung